Rechtsprechung
BGH, 13.05.1953 - 4 StR 166/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,2650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51
Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 4 StR 166/53
Deshalb genügte das Landgericht seiner Aufklärungspflicht nicht, wenn es bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten dessen Einlassung als möglicherweise den Tatsachen entsprechend bezeichnet, die von dem Tatrichter für erforderlich gehaltene, bezüglich des Mitangeklagten Sa. bereits angebahnte weitere Aufklärung des Sachverhaltes aber unterlassen hat (BGHSt vom 4. Mai 1951 - 4 StR 216/51). - BGH, 06.03.1951 - 1 StR 68/50
Umfang der Nachprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Revisionsgericht - …
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 4 StR 166/53
Wenn es ferner als straferschwerend bezeichnet, dass "offenbar für das Tun des Angeklagten zu einem guten Teil ein schnödes Streben nach finanziellen Vorteilen massgebend gewesen ist", so hat das Landgericht zu Ungunsten des Angeklagten bei der Strafzumessung Umstände verwertet, die verfahrensrechtlich noch nicht einwandfrei geklärt waren; das war unstatthaft (BGHSt 1, 51), umsomehr, als das Landgericht an anderer Stelle des Urteils dieser Einlassung des Angeklagten die Überzeugungskraft versagt hat und seinen Zweifeln auch hier Ausdruck verleiht, wie die Verwendung des Wort es "offenbar" zeigt.